Autor Thema: Zeugnis - Teilzeit erwähnen ?  (Gelesen 11674 mal)

kuddelmuddel123

  • Gast
Zeugnis - Teilzeit erwähnen ?
« am: September 11, 2006, 07:01:47 Vormittag »
Hallo,

ist es richtig / üblich oder falsch, wenn in einem Zwischenzeugnis
des AG steht, daß jemand Teilzeit arbeitet ?

Die genaue Formulierung wäre:
"... befindet sich seit xx.xx.xxxx in Elternzeit und steht uns seit dem yy.yy.yyyy als Teilzeitkraft zur Verfügung"

Gehört das in ein Zeugnis rein ?

Vielen Dank !
Kuddelmuddel

Maggy

  • Gast
Zeugnis - Teilzeit erwähnen ?
« Antwort #1 am: September 11, 2006, 07:56:08 Vormittag »
Also zur Elternzeit gibt es ein neues Urteil:
Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur dann erwähnen, sofern sich die dadurch ergebende Ausfallzeit als eine wesentliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.
Das ist dann der Fall, wenn die Elternzeit nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entsteht, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer tatsächlichen Arbeitsleistung während des Arbeitsverhältnisses.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2005 - 9, 10.01.2006


Und wenn die Elternzeit erwähnt wird, ist es doch gut, wenn auch die weitere Beschäftigung in Teilzeit genannt wird. Wegen der Berufspraxis.
Allgemein gilt, dass die Teilzeit erwähnt wird, wenn es sich um eine erhebliche Reduzierung gegenüber der Vollzeit handelt, also z.B. 20 Stunden/ Woche statt Vollzeit.

kuddelmuddel123

  • Gast
Zeugnis - Teilzeit erwähnen ?
« Antwort #2 am: September 11, 2006, 09:56:41 Vormittag »
Hallo,

die Stundenzahl ist gegenüber den Vollzeitbeschäftigten auf 60 % reduziert.
Das Zeugnis wurde für einen Zeitraum von 4 Jahren erstellt, die Elternzeit ohne Teilzeit waren 4 Monate.

Die 60 % sind im Zeugnis nicht genannt, die 4 Jahre bzw. 4 Monate sind durch die genannten Daten ersichtlich.

Ist es korrekt, bei dieser kurzen Unterbrechung, diese zu benennen ? Ist das noch eine wesentliche Unterbrechung ?

Vielen Dank !
Kuddelmuddel

gast

  • Gast
Zeugnis - Teilzeit erwähnen ?
« Antwort #3 am: September 13, 2006, 02:01:48 Vormittag »
Vier Monate finde ich keine (nach dem Urteil) wesentliche Unterbrechung. Das ist ja nur ein äähh  :roll: zwölftel (?) des gesamten Zeitraums. Die Teilzeit zu nennen, bei 60 %, halte ich aber für angemessen.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Teilzeit 30 Std/Wo statt 40 - erhebliche Stundenreduzierung?

Begonnen von zugvogel

1 Antworten
5034 Aufrufe
Letzter Beitrag August 08, 2010, 20:51:38 Nachmittag
von Kalli66
xx
Teilzeit - Recht auf Vermerk der Wochenstundenzahl?

Begonnen von Snoopiana

1 Antworten
3767 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 01, 2005, 20:53:02 Nachmittag
von arbeitszeugnis.de
xx
Schwerbehinderung im Zeugnis erwähnen?

Begonnen von buero1979

2 Antworten
6390 Aufrufe
Letzter Beitrag März 19, 2007, 12:02:16 Nachmittag
von buero1979
xx
Übernahme von vorherigem Arbeitgeber im Zeugnis erwähnen

Begonnen von sebe

1 Antworten
2777 Aufrufe
Letzter Beitrag November 14, 2012, 15:05:35 Nachmittag
von Maggy