Hallo,
vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen oder ggf. auch auf andere Quellen verweisen, bin für jeden Rat dankbar.
Ich bin seit fast sechs Jahren einer großen Sozietät (etwa 50 Anwälte, u. a. auch Arbeitsrechtler) in der Verwaltung angestellt und habe dort keinen direkten Vorgesetzten sondern arbeite "für alle". Es gibt eine allgemeine Managerin, die Arbeits- und Zwischenzeugnisse in Zusammenwirkung mit dem Personalchef (diese Position hat immer einer der Anwälte inne, wechselt ca. alle zwei Jahre) erstellt. Bei Sekretärinnen wird natürlich der jeweilige Chef hinzugezogen.
Der bei meiner Einstellung für das Personal verantwortliche Anwalt, mit dem ich immer bestens auskam, ist vor fast zwei Jahren ausgeschieden. Leider habe ich es damals vor seinem Ausscheiden versäumt, um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Ich sah damals noch keine Veranlassung. Inzwischen hätte ich für meine persönliche Bilanzierung nun doch gern mal ein Zwischenzeugnis. Da seit ca. einem Jahr wieder ein anderer Anwalt die Personalverantwortung übernommen hat (d.h. bereits der zweite seit dem Weggang meines "Einstellers") und dieser weit nach mir dort angefangen und kaum mit mir zu tun hat, fürchte ich um eine korrekte Beurteilung. D.h. ich denke nicht, dass alle 50 Anwälte extra dafür befragt werden (die haben natürlich andere Sorgen) sondern gehe nach Erfahrungswerten davon aus, dass der Anwalt einfach die Managerin (mit der ich ca. einmal in der Woche zu tun habe, das Verhältnis zwischen uns ist zwar höflich und korrekt, aber auch nicht von besonderer Sympathie geprägt) bitten wird, sich ggf. um die unterschriftsreife Zeugniserstellung zu kümmern.
Frage 1: Kann ich ein Zwischenzeugnis mit der Begründung verlangen, nach fast sechs Jahren Firmenzugehörigkeit einfach mal eine Bewertung/Einschätzung meiner Leistungen haben zu wollen, oder wird mir das trotzdem gleich negativ ausgelegt? Ich suche ja (noch) keinen anderen Job sondern hätte halt nur gern zur Sicherheit mal was in der Hand. Die Regelung nach §109 GewO ist mir ansonsten bekannt: Gilt mein Grund somit schlicht nicht, weil er so "triftig" sein muss wie dort festgelegt?
Frage 2: Sollte ich in diesem Fall auch selber auf das Zeugnis einwirken bzw. anbieten, selber eins zu erstellen (denke aber eh nicht, dass sie damit einverstanden wären) oder wäre das kontraproduktiv und davon abzuraten? Bzw. kann ich auch darauf bestehen, dass tatsächlich alle Vorgesetzten an der Beurteilung mitwirken?
Frage 3: Könnte ich auch nachträglich noch ein Zwischenzeugnis vom 2004 ausgeschiedenen Personalverantwortlichen, der mich eingestellt hat, verlangen oder ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich? (zu lange her, geht ihn nix mehr an, etc.)
und Frage 4: Ich möchte eigentlich auch gerne ein höheres Gehalt verhandeln: Sollte ich das zuerst tun, und dann erst im Falle einer Verweigerung ein Zwischenzeugnis "als Zeichen" verlangen? Bzw. kann ich nach Erhalt eines Zwischenzeugnis damit rechnen, dass ich bei einer normalen Gehaltsrunde sowieso übergangen werde und nicht mit Forderungen kommen brauche, da man mir Abtrünnigkeit unterstellt?
Sorry für die vielen Fragen, ich befasse mich damit zum ersten Mal ausgiebiger. Vielen Dank jedenfalls schon mal für euren Rat.
Juria :wink: