Autor Thema: Darf man die Ausbildungsabteilungen im Zwischnzeugnis erwähnen?  (Gelesen 1782 mal)

juki

  • Gast
Darf man die Ausbildungsabteilungen im Zwischnzeugnis erwähnen?
« am: November 01, 2011, 15:54:03 Nachmittag »
Hi,

habe eine Frage: Aufgrund einer Gesellschaftsübernahme schreibe ich mir mein Entwurf-Zwischenzeugnis selbst.
Darf man in das Zwischenzeugnis erwähnen, in welchen Abteilungen man in der Ausbildung tätig war? Oder sagt man nur, dass man die Ausbildung gemacht hat??

Bin sehr unschlüssig.

Danke schonmal vorab :-)

lg
ju

Parag66

  • Gast
Re: Darf man die Ausbildungsabteilungen im Zwischnzeugnis erwähnen?
« Antwort #1 am: November 04, 2011, 13:18:31 Nachmittag »
Es gibt eine ganze Reihe von Anforderungen an Ausbildungszeugnisse, da solltest du dich sehr genau informieren. Schließlich stellt das Ausbildungszeugnis die Basis für alle deine Bewerbungen in den kommenden Jahrzehnten dar. Die Abteilungen werden selbstverständlich genannt. Professionelle Hilfe bei der Zeugnisschreibung findest du bei praktikumszeugnis.de oder arbeitszeugnis.de. Infos über die typischen Fehler in Eigenentwürfen findest du hier: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#26


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