Autor Thema: Zeitform des Zeugnisses  (Gelesen 3497 mal)

gaste

  • Gast
Zeitform des Zeugnisses
« am: Mai 30, 2010, 16:24:56 Nachmittag »
Werden bei einer Umformulierung eines Zwischenzeugnis (Präsens) in ein Endzeugnis (Präteritum) auch die folgenden Sätze in die Vergangenheitsform gebracht? Fachkenntnisse, Ausdrucksvermögen und Arbeitsstil gehen ja mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht verloren...

- Frau x. verfügt über fundierte (...) Fachkenntnisse.

- Frau x. besitzt ein gutes (...) Ausdrucksvermögen.

- Wir schätzen ihren (....) Arbeitsstil.

gaste

  • Gast
Re: Zeitform des Zeugnisses
« Antwort #1 am: Mai 31, 2010, 19:06:10 Nachmittag »
Kann jemand helfen?

Veigel65

  • Gast
Re: Zeitform des Zeugnisses
« Antwort #2 am: Juni 02, 2010, 23:29:05 Nachmittag »
Was dauerhaft Bestand hat und sich nicht auf eine Leistung in einem bestimmten Zeitraum bezieht wird im Präsens formuliert, also auch die beiden Sätze:
- Frau x. verfügt über fundierte (...) Fachkenntnisse.
- Frau x. besitzt ein gutes (...) Ausdrucksvermögen.

Der Satz "Wir schätzen ihren (....) Arbeitsstil" ist etwas ungewöhnlich (besser: "Ihr Arbeitsstil zeichnete sich durch ... aus"), aber für sich betrachtet ist das abgeschlossen, du bist ja nicht mehr da. Es müsste also in der Vergangenheitsform geschrieben werden.

gaste

  • Gast
Re: Zeitform des Zeugnisses
« Antwort #3 am: Juni 03, 2010, 12:20:54 Nachmittag »
Vielen Dank für die Hilfe!


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