Autor Thema: Zeugnis geheftet???  (Gelesen 10426 mal)

Kanadier

  • Gast
Zeugnis geheftet???
« am: März 21, 2005, 10:19:53 Vormittag »
Darf ein Zweiseitiges Arbeitszeugnis geheftet sein?

Hat mich sehr verwundert, da bisher alle Zeugnisse die ich bekam als einzelne Seiten kamen. Letztlich stellt mich die Heftung vor die Schwierigkeit eine ansehnliche Kopie für Bewerbungen zu erstellen.

Danke im Voraus für eine Anwort.

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Zeugnis geheftet???
« Antwort #1 am: März 22, 2005, 19:55:40 Nachmittag »
"Das Zeugnis muss eine würdige äußere Form aufweisen. Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. Das Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen. Das Zeugnis muß sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten (Rechtschreibung). Der Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, daß das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird. "BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92.

Tatsächlich wäre die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise des "Heftens" zu bemängeln, da so keine einwandfreie Kopie des Dokuments mehr zu erstellen wäre.

Th. Redekop/arbeitszeugnis.de

  • Gast
Zeugnis geheftet???
« Antwort #2 am: April 18, 2005, 09:34:38 Vormittag »
Die Frage mit dem Heften hat sich uns hier gerade auch gestellt.

Wie kann ich dann aber als Arbeitgeber verhindern, dass ein findiger Mitarbeiter vor seinem Ausscheiden einfach noch ein paar Kopfbögen mitnimmt und dann ggf. die erste Seite (die ja dann ohne Unterschrift ist) austauscht?

Gruß
Christiane

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Zeugnis geheftet???
« Antwort #3 am: April 18, 2005, 22:41:23 Nachmittag »
Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, mit Blick auf das Zeugnis einer möglichen Urkundenfälschung vorzubeugen. Üblicherweise enthält nur die letzte Zeugnisseite eine Unterschrift. Eine Kennzeichung jeder Seite mit einer Unterschrift oder einem Kürzel, wie es mitunter gerade bei Bänkerzeugnissen zu finden ist, wird in der Fachliteratur als überflüssig eingestuft.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zeugnis wirkt komisch und zweites Zeugnis fehlt

Begonnen von Steffi

2 Antworten
6280 Aufrufe
Letzter Beitrag August 18, 2008, 17:23:55 Nachmittag
von Sprossel78
xx
Lausiges Zeugnis oder lausiges Zeugnis? Was meint ihr?

Begonnen von sbuhlmann

2 Antworten
7171 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 24, 2006, 14:47:17 Nachmittag
von sbuhlmann
xx
Zeiten im Zeugnis - wenn Firma von AG zu GmbH gewandelt wird

Begonnen von Peter Pan

1 Antworten
2900 Aufrufe
Letzter Beitrag November 17, 2006, 12:21:49 Nachmittag
von Demel
xx
Zeugnis bewerten(Geheimcode)

Begonnen von MAZE99

2 Antworten
2992 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 21, 2012, 23:04:56 Nachmittag
von Achim