Autor Thema: Zeugnis während der Elternzeit?  (Gelesen 4004 mal)

elbstrand

  • Gast
Zeugnis während der Elternzeit?
« am: August 05, 2007, 15:23:31 Nachmittag »
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte ein Zeugnis während meiner Elternzeit erstellt haben. Ich möchte keine Erwähnung der Elternzeit, lediglich"das Zeugnis wurde auf eigenen Wunsch erstellt". Ich bin seit 2,5 Jahren in Elternzeit. Diese endet 2008. Vielen Dank -MfG, SL

Steffen69

  • Gast
Zeugnis während der Elternzeit?
« Antwort #1 am: August 05, 2007, 15:30:46 Nachmittag »
Zitat
Vielen Dank.

Wofür? Was ist die Frage :?:
Wenn es um rechtliche Aspekte geht: Urteile zur Erwähnung der Elternzeit im Zeugnis findest du hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php

elbstrand

  • Gast
zeugnis während der elternzeit
« Antwort #2 am: August 05, 2007, 15:46:39 Nachmittag »
danke- für die anwort!
es ist bei einem az präsens gefragt und ich möchte jetzt ein arbeitszeugnis, um mich zu bewerben. meine arbeit vor der elternzeit soll beurteilt werden. wahrscheinlich denke ich zu kompliziert und bitte meinen ag einfach um ein zeugnis...

elbstrand

  • Gast
Zeugnis während Elternzeit
« Antwort #3 am: August 05, 2007, 15:52:48 Nachmittag »
also rechtlich darf die elternzeit nicht erwähnt werden- es sei denn, sie ist nach lage und Dauer "erheblich". das verstehe ich nicht. meine elternzeit beträgt die gesetztlichen 3 jahre und mehr nicht. lange genug. ist das als "erheblich" anzusehen? viele grüße

Steffen69

  • Gast
Zeugnis während der Elternzeit?
« Antwort #4 am: August 05, 2007, 16:05:27 Nachmittag »
Es geht um die Verhältnismäßigkeit.  Wenn eine Mitarbeitern 10 Jahre beschäftig war und vor 8 Jahren ein Jahr in Elternzeit war, ist das für die Leistungsbewertung irrelevant. Wenn jemand seit 3 Jahren beschäftigt ist und seit 2 Jahren in Elternzeit, würde bei Nichterwähung ein falscher Eindruck von der Berufserfahrung entstehen.

Das Zeugnis könnte aber in deinem Fall im Prinzip auch zurückdatiert werden, auf den Zeitpunkt des Beginns der Elternzeit (also z.B. 2004).  Dann müsste die Elternzeit nicht erwähnt werden. Generell ist immer zu empfehlen, ein solches Zeugnis vor Beginn der Elternzeit anzufordern, nicht erst danach. Eine Leistung zu bewerten, zu der man seit drei Jahren keinen Bezug mehr, hat, ist für Arbeitgeber nicht leicht und es schadet der Glaubwürdigkeit der Wertung.


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