Autor Thema: Zwischenzeugnis / Arbeitszeugnis - Inhaltsunterschiede  (Gelesen 2252 mal)

RoteLisa

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Zwischenzeugnis / Arbeitszeugnis - Inhaltsunterschiede
« am: März 02, 2006, 18:18:57 Nachmittag »
Ist es zulässig, dass mir mein ehemaliger Arbeitgeber ein sehr gutes Zwischenzeugnis ausstellt und nur 6 Monate später mein Arbeitszeugnis mit anderem Inhalt und schlechterer Bewertung überreicht?

Klaus Schiller

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Zwischenzeugnis / Arbeitszeugnis - Inhaltsunterschiede
« Antwort #1 am: März 03, 2006, 14:31:19 Nachmittag »
Relevante Entscheidungen der Arbeitsgerichte finden sie in unserer Urteilsdatenbank (http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php), hier heißt es z.B.:

Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte."
- LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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