Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 7015 mal)

Nadine Jentsch

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag »
Ich möchte mich neu bewerben, dies aber meinem Chef (noch) nicht offen sagen. Wie kann ich trotzdem an ein Zwischenzeugnis kommen?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Mai 27, 2004, 17:02:57 Nachmittag »
Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.
Klaus Schiller, PMS

HelenJames

  • Gast
answer this post
« Antwort #2 am: Juli 31, 2010, 07:52:58 Vormittag »
I think we all get a little bit distracted from the main topicstarter's theme


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Welche Abschlussformeln beim Zwischenzeugnis

Begonnen von Christoff

1 Antworten
4911 Aufrufe
Letzter Beitrag August 01, 2006, 17:46:00 Nachmittag
von Maggy
xx
Geheimcode im Zwischenzeugnis?

Begonnen von Spearmint

2 Antworten
3584 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 14, 2008, 11:27:28 Vormittag
von Spearmint
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von sash

1 Antworten
2842 Aufrufe
Letzter Beitrag November 08, 2015, 17:17:37 Nachmittag
von Kalli66
xx
Letzter Abschnitt Zwischenzeugnis

Begonnen von chrjac

1 Antworten
6115 Aufrufe
Letzter Beitrag April 29, 2005, 15:49:25 Nachmittag
von arbeitszeugnis.de