Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 6950 mal)

Nadine Jentsch

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag »
Ich möchte mich neu bewerben, dies aber meinem Chef (noch) nicht offen sagen. Wie kann ich trotzdem an ein Zwischenzeugnis kommen?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Mai 27, 2004, 17:02:57 Nachmittag »
Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.
Klaus Schiller, PMS

HelenJames

  • Gast
answer this post
« Antwort #2 am: Juli 31, 2010, 07:52:58 Vormittag »
I think we all get a little bit distracted from the main topicstarter's theme


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Unsicherheit wegen Zwischenzeugnis

Begonnen von icy

1 Antworten
2334 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 24, 2005, 22:18:14 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Beurteilung von Formulierungen im Zwischenzeugnis

Begonnen von MP

1 Antworten
3383 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 17, 2011, 06:07:17 Vormittag
von Maggy
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von patch21

1 Antworten
3310 Aufrufe
Letzter Beitrag August 26, 2012, 21:57:43 Nachmittag
von Mike
xx
Beurteilung Zwischenzeugnis nach Ausbildung

Begonnen von Auszubildende

1 Antworten
3564 Aufrufe
Letzter Beitrag April 14, 2006, 11:40:24 Vormittag
von Klaus Schiller