Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 7222 mal)

Nadine Jentsch

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag »
Ich möchte mich neu bewerben, dies aber meinem Chef (noch) nicht offen sagen. Wie kann ich trotzdem an ein Zwischenzeugnis kommen?

arbeitszeugnis.de

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Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Mai 27, 2004, 17:02:57 Nachmittag »
Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.
Klaus Schiller, PMS

HelenJames

  • Gast
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« Antwort #2 am: Juli 31, 2010, 07:52:58 Vormittag »
I think we all get a little bit distracted from the main topicstarter's theme


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question
Zwischenzeugnis! Was sagt dieser Abschnitt aus? Vielen lieben Dank!

Begonnen von bonitto

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von bonitto
xx
Bitte Zwischenzeugnis bewerten...

Begonnen von gast

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von Beertyruith
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unsicher ob mein Zwischenzeugnis io ist.

Begonnen von Dinchen

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Letzter Beitrag Juli 29, 2013, 16:36:06 Nachmittag
von Maggy
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Zwischenzeugnis - Im Umgang mit Vorgesetzten...

Begonnen von Chrisi

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von Chrisi