Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 7263 mal)

Nadine Jentsch

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag »
Ich möchte mich neu bewerben, dies aber meinem Chef (noch) nicht offen sagen. Wie kann ich trotzdem an ein Zwischenzeugnis kommen?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Mai 27, 2004, 17:02:57 Nachmittag »
Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.
Klaus Schiller, PMS

HelenJames

  • Gast
answer this post
« Antwort #2 am: Juli 31, 2010, 07:52:58 Vormittag »
I think we all get a little bit distracted from the main topicstarter's theme


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von ares00

1 Antworten
3460 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 01, 2008, 02:55:09 Vormittag
von Sprossel78
xx
Mein erstes Zwischenzeugnis aufgrund Vorgesetztenwechsel

Begonnen von Xenia

2 Antworten
5540 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 14, 2012, 16:28:50 Nachmittag
von Xenia
xx
Zwischenzeugnis Formulierungen ???

Begonnen von Krümel

1 Antworten
3740 Aufrufe
Letzter Beitrag August 01, 2010, 12:12:04 Nachmittag
von Kalli66
xx
Zwischenzeugnis Schlussformel wichtig?

Begonnen von scottymhr

1 Antworten
5900 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 07, 2006, 23:18:47 Nachmittag
von gast