Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 6895 mal)

Nadine Jentsch

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag »
Ich möchte mich neu bewerben, dies aber meinem Chef (noch) nicht offen sagen. Wie kann ich trotzdem an ein Zwischenzeugnis kommen?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Mai 27, 2004, 17:02:57 Nachmittag »
Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.
Klaus Schiller, PMS

HelenJames

  • Gast
answer this post
« Antwort #2 am: Juli 31, 2010, 07:52:58 Vormittag »
I think we all get a little bit distracted from the main topicstarter's theme


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Bewertung Zwischenzeugnis

Begonnen von Cordula

1 Antworten
4116 Aufrufe
Letzter Beitrag November 28, 2005, 17:14:36 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Zwischenzeugnis FRAGEN

Begonnen von piumdisch

1 Antworten
2786 Aufrufe
Letzter Beitrag August 08, 2011, 23:44:18 Nachmittag
von Demel
xx
Zwischenzeugnis bewerten

Begonnen von Term

2 Antworten
3107 Aufrufe
Letzter Beitrag November 04, 2008, 21:40:19 Nachmittag
von Sprossel78
xx
Ausgestelltes Zwischenzeugnis lachhaft?

Begonnen von Chris

4 Antworten
4896 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 03, 2006, 02:41:10 Vormittag
von Chris-unreg