Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 6894 mal)

Nadine Jentsch

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Mai 27, 2004, 14:43:51 Nachmittag »
Ich möchte mich neu bewerben, dies aber meinem Chef (noch) nicht offen sagen. Wie kann ich trotzdem an ein Zwischenzeugnis kommen?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Mai 27, 2004, 17:02:57 Nachmittag »
Ein Arbeitnehmer kann, ohne dass eine Kündigung vorliegen muss, ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei einer Betriebsveräußerung, bei Versetzung in eine andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit). Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die allgemeinen Grundsätze.
Klaus Schiller, PMS

HelenJames

  • Gast
answer this post
« Antwort #2 am: Juli 31, 2010, 07:52:58 Vormittag »
I think we all get a little bit distracted from the main topicstarter's theme


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
zwischenzeugnis

Begonnen von gast

0 Antworten
2848 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 15, 2008, 14:53:57 Nachmittag
von gast
xx
Zwischenzeugnis Shreiner

Begonnen von Sonne

1 Antworten
2942 Aufrufe
Letzter Beitrag August 16, 2005, 02:11:32 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Zwischenzeugnis bei Kurzarbeit

Begonnen von Diego

1 Antworten
3009 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 13, 2010, 21:02:13 Nachmittag
von Mike
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von pueppi

1 Antworten
3013 Aufrufe
Letzter Beitrag November 14, 2006, 02:13:19 Vormittag
von Mike