Autor Thema: Altes Arbeitszeugnis umschreiben?!  (Gelesen 2397 mal)

Danny078

  • Gast
Altes Arbeitszeugnis umschreiben?!
« am: November 15, 2015, 12:41:22 Nachmittag »
Hallo liebe Personaler,

ich habe bei Firma X meine Ausbildung im kaufm. Bereich gemacht. Dafür gab es ein gesondertes Arbeitszeugnis mit der Note 2.
Danach habe ich noch 7 Jahre im Unternehmen gearbeitet und mich anschließend ein Vollzeitstudium absolviert.
Bei meiner selbst eingereichten Kündigung, bekam ich ein Arbeitszeugnis. Nach meinem Studium arbeite ich nun wieder dort.

Mittlerweile gibt es einen neuen "Personalchef" und u.a. bin ich mittlerweile z.T. verantwortlich und auch berechtigt neue Personen einzustellen. Da ich mit unendlich vielen Bewerbungen konfrontiert worden bin, habe ich mich selbstständig in meiner Freizeit in das Themengebiet eingearbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass mein eigenes Arbeitszeugnis das ich nach meiner Kündigung bekam, sehr sehr schlecht ausfiel und sehr widersprüchlich ist.

"Herr XXXX verläßt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch; wir danken für ihre gute Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute, Glück und Erfolg."
Total schlecht oder? Glück hat da nichts zu suchen.

Dann allerdings mit mittleren Teil des Zeugnisses kommt

"Herr XXXX erledigte die ihm übertragenen Arbeiten zuverlässig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit. In Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Stellen zeichnete er sich durch angenehme, verbindliche Umgangsformen aus; sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei." -> Note 2 ????

Was habe ich für Möglichkeiten dieses Zeugnis im Nachhinein korrigieren zu lassen, da es den Leiter ja nicht mehr im Unternehmen gibt. Darf mir der neue Leiter rückwirkend ein Zeugnis ausstellen? Sieht das dann nicht doof aus, wenn es da 2015 als Datum dann drauf steht?

Wie würde ich das in der Praxis machen, wenn ich das Unternehmen wieder verlassen würde. Ich würde wieder ein Arbeitszeugnis bekommen. Bewerbe ich mich dann mit beiden Arbeitszeugnissen bei anderen Unternehmen? Oder nehme ich nur das aktuelle?

Mfg
Danny

Danny078

  • Gast
Re: Altes Arbeitszeugnis umschreiben?!
« Antwort #1 am: November 16, 2015, 07:21:53 Vormittag »
Keiner eine Idee?

Demel

  • Gast
Re: Altes Arbeitszeugnis umschreiben?!
« Antwort #2 am: November 18, 2015, 14:44:25 Nachmittag »
Bei einem Zeugnis kommt es immer auf den Gesamteindruck an, man kann anhand der Ausschnitte jetzt nicht viel mehr sagen als dass diese der Note 2 entsprechen. In der Tat ist die Aussage "wünschen ihm für die Zukunft alles Gute, Glück und Erfolg" eher ungünstig, es sollte "weiterhin viel Erfolg" gewünscht werden und man sollte kein Glück benötigen, um beruflich weiterzukommen. Das einfache wäre es, in einem späteren Arbeitszeugnis (wenn du das Unternehmen verlässt) die sieben Jahre vor dem Studium mit einzubeziehen.  Das Zeugnis gilt dann für den gesamten Zeitraum nach der Ausbildung. Du kannst natürlich auch das alte Zeugnis verbessern und neu ausstellen lassen, wenn du jemandem im Unternehmen findest, der zur Unterschrift berechtigt ist und es unterschreibt (korrigierte Zeugnis werden auf das Datum der ersten Fassung datiert). 


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