Autor Thema: Anfordern eines Zwischenzeugnis  (Gelesen 3451 mal)

helmut

  • Gast
Anfordern eines Zwischenzeugnis
« am: August 20, 2010, 06:24:26 Vormittag »
Hallo,

ich habe vor den jetzigen Arbeitgeber zu wechseln. Und möchte gerne das mir ein Zwischenzeugnis ausgestellt wird.
Allerdings möchte ich auf keinen Fall als Begründung angeben , daß ich den Arbeitgeber wechseln möchte. Da ich ja noch keine neue Stelle in Aussicht habe und falls das mit den Bewerbungen (wie in den letzten Jahren) nicht so klappt, könnten mir da viele soziale Nachteile in der Firma entstehen.
Ein Kollege von mir hat letztes Jahr auch ein Zeugnis angefordert, daraufhin (innerhalb eines halben Jahres) , wurden Ihm nach und nach Rechte , Aufgaben und sogar sein Team-Leader Posten genommen, mit jeweils der Aussage , er hat ja nun sein Zwischenzeignis und er ja eh vorhabe zu Wechseln ...  
Zudem wird er seit der Anforderung nicht mehr so "sozial" von Personalabteilung und Chefs behandelt wie vorher.
Darum Habe ich nun auch bedenken , daß ich dann, nach Anforderung eines Zwischenzeugnisses, auch in einen solches "Arbeitsverhältnis" gerate , das ja eh schon nicht besser sondern schlechter wird.
Und wenn ich das Zwischenzeugnis anfordere, wie formuliere ich das dann , bzw. was gebe ich als Grund an , außer einem beabsichtigten Wechsel ?

Ich habe die möglichen Gründe zur Anforderung eines Zwischenzeugnises zwar gelesen:

FAQ Punkt 12 - Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

allerdings ist da nicht so das passende dabei ...

In der Vergangenheit (ca. ein bis einerhalb Jahren) sind zwar einige Dinge passiert, weiß aber nicht ob das ein "trifftiger Grund" für die Ausstellung ist ?


Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße

Helmut

Demel

  • Gast
Re: Anfordern eines Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: August 20, 2010, 11:27:43 Vormittag »
In den FAQs sind 27 (!) Gründe genannt. Wenn dir das keine Argumentationsgrundlage liefert (z.B. "Ich plane, einen Kredit aufzunehmen", "ich plane eine Weiterbildung") wüsste ich auch nicht weiter.
Es wird aber bei einer Bewerbung nicht immer zwingend ein Zwischenzeugnis verlangt.


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