Autor Thema: Bewertung eines Arbeitszegnisses  (Gelesen 1594 mal)

Chrizz

  • Gast
Bewertung eines Arbeitszegnisses
« am: März 19, 2018, 13:39:51 Nachmittag »
Hallo zusammen,
würde mich freuen, wenn Ihr eine kurze Einschätzung zum Zegnis gebt.
Vielen Dank im Voraus!
---

Wir lernten Herrn M als einen Mitarbeiter kennen, der große Eigeninitiative zeigte und sich voll mit seinen
Aufgaben und unserem Unternehmen identifizierte, wobei er ebenfalls durch seine ausgeprägte Einsatzfreude
überzeugte. Er verfügt über ein äußerst umfassendes und sehr fundiertes Fachwissen, das er jederzeit
hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Er nutzte zudem sehr intensiv die ihm gebotenen
Weiterbildungsmöglichkeiten. Besonders hervorzuheben sind sein ausgesprochen analytisches
Denkvermögen und seine sehr rasche Auffassungsgabe, die es ihm ermöglichten, auch schwierige Situationen
sofort bis ins Detail zu erfassen und schnell sehr gute Lösungen zu finden. Alle Aufgaben führte er vollkommen
selbstständig, sehr sorgfältig, überlegt und zielorientiert aus. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen
und Zeitdruck zeigte er sich als sehr zuverlässiger und belastbarer Mitarbeiter. Seine Arbeitsergebnisse waren,
auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, stets von höchster Qualität.
Insgesamt übertraf Herr M die Anforderungen seiner Stelle und unsere Erwartungen in sehr hohem Maße,
so dass wir mit seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden waren.
Aufgrund seines stets vorbildlichen Verhaltens gegenüber Vorgesetzen und Mitarbeitern sowie seines
freundlichen Wesens war er ein allseits sehr geschätzter und geachteter Kollege und trug zu einer sehr guten
und effizienten Teamarbeit bei. Auch gegenüber unseren Kunden war sein Auftreten dank seiner exzellenten
Umgangsformen vorbildlich.
Herr M ist zum 28. Februar 2018 auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen ausgeschieden. Wir
bedauern sein Ausscheiden sehr, danken ihm für die stets guten Leistungen und wünschen ihm für seinen
weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Matze78

  • Gast
Re: Bewertung eines Arbeitszegnisses
« Antwort #1 am: März 22, 2018, 22:23:01 Nachmittag »
An sich liest sich das sehr gut, aber mit Schwankungen. Einerseits heißt es "stets außerordentlich zufrieden", dann wird aber nur für "stets gute Leistungen" gedankt (Note 2). Einige Floskeln sind mehrdeutig, wie "wir lernten ihn als ... kennen".

Man verwendet diese Aussage normalerweise, um einer gegenseitigen Meinung zu widersprechen, wie z.B. „Es überrascht mich, dass Sie Herrn Meier als unzuverlässig empfinden. Ich habe ihn als sehr zuverlässig kennengelernt.“ Die Aussage setzt also voraus, dass es eine gegenteilige Meinung gibt. Dazu gibt es ein Urteil: „Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung „Wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt“ sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich „freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin“ gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes „kennengelernt“ drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - Urteil des LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99.

Mehr kann mal ohne Kenntnis des Berufs leider nicht sagen. Du kannst das Zeugnis bei Bedarf hier genauer prüfen lassen: www.arbeitszeugnis.de


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