Autor Thema: einfaches Arbeitszeugnis: Schlussabsatz?  (Gelesen 5608 mal)

cda2023

  • Gast
einfaches Arbeitszeugnis: Schlussabsatz?
« am: April 06, 2023, 16:03:09 Nachmittag »
Hallo,

ich habe in der Probezeit meine (unbefristete) Stelle an einer Uni gekndigt, die Beschftigungsdauer betrug dann insgesamt 10 Wochen. Gekndigt habe ich, da die Stelle nicht meinen Vorstellungen entsprach, es nicht genug zu tun fr mich gab, u.. Eine neue Stelle hatte ich auch schon gefunden.

Daher hatte ich nur ein einfaches Arbeitszeugnis verlangt (angeblich wre man auch nicht in der Lage gewesen, nach so kurzer Zeit die Leistung zu beurteilen...).
Ist es blich, bei einem einfachen Arbeitzeugnis im Schlussabsatz nur die Beendigungsformel zu schreiben?
Mein Zeugnis endet mit dem Satz: "... verlsst XY auf eigenen Wunsch."Fehlen hier nicht die Dankes-/ Bedauernsformel und die Zukunfts- und Erfolgswnsche, und ein Fehlen deutet auf Probleme hin?
Mein Vorgesetzter hat unterschrieben, mit "Im Auftrag", das Gleiche auch beim Personalreferenten. Ist das blich?
Datum: Muss hier das tatschliche Datum stehen, zu dem das Zeugnis ausgestellt wurde, oder das Datum des Beschftigungsendes?

Vielen Dank fr eure Einschtzung!

Stoffel78

  • Gast
Re: einfaches Arbeitszeugnis: Schlussabsatz?
« Antwort #1 am: Mai 18, 2023, 16:59:18 Nachmittag »
Man hat immer Anspruch auf ein wertendes Zeugnis, auch schon nach wenigen Tagen. Arbeitnehmer drfen selbst entscheiden, welche Variante (einfaches oder qualifiziertes Zeugnis) sie wollen. Ein einfaches Zeugnis wird eigentlich nur angefordert, wenn die erwartete Leistungbewertung sehr schlecht wre. Ein Praktikum dauert ja oft auch nur wenige Wochen und ein Praktikumszeugnis enthlt trotzdem eine ausfhrliche Bewertung.

Dank und Bedauern sowie Zukunfts- und Erfolgswnsche sind nicht erforderlich. Eigentlich sollte zumindest mit "i.V." unterschrieben werden, nicht nur mit "i.A."
Es ist sinnvoll, dass das Zeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert ist, weil Verzgerungen auch auf Streit/Probleme verweisen knnen. Man hat aber keinen Anspruch auf eine Rckdatierung-

zbdrariI

  • Gast
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« Antwort #2 am: Mrz 15, 2024, 00:49:05 Vormittag »
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zbdrariI

  • Gast
1
« Antwort #3 am: Mrz 15, 2024, 01:12:24 Vormittag »
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Nirtak

  • Gast
Re: einfaches Arbeitszeugnis: Schlussabsatz?
« Antwort #4 am: Mai 02, 2024, 14:58:16 Nachmittag »
Nach nur wenigen Wochen Beschftigung ist es blich ein einfaches Zeugnis auszustellen.

Eine umgngliche Bewertung ist sodann oft auch noch gar nicht mglich.

Wobei ein Arbeitszeugnis, also eine Beurteilung doch nur als Nachweis gilt, dass man dort von bis und als was beschftigt (angestellt) war.


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