Autor Thema: Formulierung im Arbeitszeugnis bei vorheriger Erstellung Zwischenzeugnis  (Gelesen 2440 mal)

tiny

  • Gast
Hallo,

noch eine andere Frage:

Wenn ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis bekommen hat und dann ein Endzeugnis erstellt wird, wie wird dann mit den Aufgaben umgegangen, die schon im Zwischenzeugnis stehen? Werden sie im Endzeugnis nochmals erwähnt oder schreibt man dann "...Frau X war vom 1.1.2006 bis 31.12.2008 als ... in unserem Unternehmen tätig. Für die Zeit bis zum 1.4.2008 liegt ein Zwischenzeugnis vor." und dann anschließend nur die Tätigkeiten, die sie nach der Zwischenzeugniserstellung gemacht hat? Wird die Leistungsbewertung von Zwischen- und Endzeugnis dann "gemischt", d. h. ein Mittelwert aus den Noten genommen oder wie macht man das?

Danke für eure Hilfe!

Gruß

Demel

  • Gast
Re: Formulierung im Arbeitszeugnis bei vorheriger Erstellung Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Juni 04, 2009, 15:26:29 Nachmittag »
Das Endzeugnis muss den gesamten Zeitraum umfassen und darf nicht nur einen Teil der Zeit berücksichtigen. Es wird also so erstellt als ob es nie ein Zwischenzeugnis gegeben habe.


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