Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er immer außergewöhnlich zuverlässig, zielorientiert und sorgfältig;
Das bewertet die Arbeitsweise mit der Note 1
die Qualität seiner Arbeit war jederzeit hervorragend.
Das bewertet den Arbeitserfolg mit der Note 1
Herr XYZ hat mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden;
Das bewertet die Gesamtnote. Die Formulierung ist etwas missverständlich. Anders als bei der gebräuchlicheren Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit (z.B. „Er erledigte alle Aufgaben stets zu unserer
vollsten Zufriedenheit“, Gesamtnote 1) wird beim Grad der Anerkennung meist auf den Superlativ „vollste“ verzichtet. Die Aussage „Seine Leistungen haben stets (und in jeder Hinsicht) unsere volle Anerkennung gefunden“ entspricht demnach bereits der Note 1. Wer mit dieser seltenen und in der einschlägigen Literatur auch unterschiedlich bewerteten Variante der „Anerkennung“ nicht vertraut ist, wird die Aussage instinktiv nur mit der Note 2 bewerten und somit ggf. schlechter einstufen als sie vom Zeugnisautor gemeint ist. Vorteilhafter und unmissverständlich sehr gut wäre daher eine Verwendung des Grades der Zufriedenheit einschließlich des Superlativs: „...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.
sein persönliches Verhalten gegenüber Führungskräften, Kollegen und Geschäftspartnern war stets vorbildlich.
Das Bewertet das Verhalten mit der Note 1.
Weitere Aussagen, z.B. zur Motivation, zu Fähigkeiten und zum Wissen sollten natürlich nicht fehlen.