Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 1470 mal)

Drea

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: April 11, 2018, 11:42:14 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich habe ein Zwischenzeugnis bekommen und empfinde diesen Satz als ziemlich herabsetzend.

Kann man das anders formulieren oder muss das so drin stehen:

Frau... ist seit dem .... 2015 als Verwaltungsangestellte bei.... uns im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in Teilzeit tätig.


Wie seht ihr das? Vielen Dank

LG Drea

Kalli66

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: April 12, 2018, 10:20:53 Vormittag »
Der Ausdruck "geringfügige Beschäftigung" soll das Beschäftigungsverhältnis nicht abwerten, er benennt nur eine nicht versicherungspflichtige Tätigkeit, bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt. Du kannst natürlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob der Verweis auf Teilzeit nicht ausreicht, aber wenn es der Wahrheit entspricht, kann es auch so im Zeugnis stehen.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Feedback über Zwischenzeugnis

Begonnen von Gast

1 Antworten
5003 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 13, 2005, 22:21:18 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Bei Abteilungswechsel: Zwischenzeugnis oder ein Abschlusszeugnis?

Begonnen von Susann

1 Antworten
4304 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 31, 2010, 11:45:28 Vormittag
von Kalli66
xx
Hilfe bei Bewertung vom Arbeitszeugnis/Zwischenzeugnis!!!

Begonnen von knocker

3 Antworten
2569 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 30, 2015, 23:45:53 Nachmittag
von Maggy
xx
Zwischenzeugnis Bewertung

Begonnen von Gekko2007

3 Antworten
4296 Aufrufe
Letzter Beitrag März 21, 2008, 00:16:29 Vormittag
von Maggy