Autor Thema: Frist zur Erstellung und Herausgabe des Arbeitszeugnisses an den AN  (Gelesen 3331 mal)

Peter Schmidt

  • Gast
Frist zur Erstellung und Herausgabe des Arbeitszeugnisses an den AN
« am: November 11, 2008, 12:50:13 Nachmittag »
Zum 31.10.08 bin ich bei meinem bisherigen AG ausgeschieden. Man verlangte von mir die Erstellung eines Zeugnisentwurfes. Diesen habe ich bereits 10 Tage vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem AG zugeschickt. Nun warte ich bereits seit dem 31.10.08 auf mein Zeugnis, das ich dringend brauche. Wie lange bzw. welche Frist muss der AG einhalten, das Zeugnis herauszugeben?

Mike

  • Gast
Re: Frist zur Erstellung und Herausgabe des Arbeitszeugnisses an den AN
« Antwort #1 am: November 11, 2008, 12:54:46 Nachmittag »
Naja, verlangen kann der Arbeitgeber das ja nun nicht, er muss das Zeugnis erstellen. Aber natürlich ist es immer gut, wenn man bei der Zeugnisschreibung mitwirkt, das kann sich (fundierte Kenntnisse der Zeugnissprache vorausgesetzt) nur positiv auswirken. 11 Tage nach dem Ausscheiden würde ich mir noch keine allzu großen Sorgen machen. Angaben zu Fristen findest du unter www.arbeitszeugnis.de/faq.php.
 


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