Autor Thema: ist "i.A." und "i.V." in Zeugnisuntersch  (Gelesen 9814 mal)

claas

  • Gast
ist "i.A." und "i.V." in Zeugnisuntersch
« am: März 01, 2006, 12:13:17 Nachmittag »
Hallo,

in meinem Abschlusszeugnis haben der zuständige Personalsachbearbeiter mit dem Zusatz i.A. und der zuständige Personalreferent mit dem Zusatz i.V. unterschrieben. Es gibt keine Unterschrift des ehem. Vorgesetzten. Ist das grundsätzlich ok?

Danke,
Claas

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
ist "i.A." und "i.V." in Zeugnisuntersch
« Antwort #1 am: März 01, 2006, 12:59:48 Nachmittag »
Der Status des Unterzeichners gilt generell als Indikator der Wertschätzung. Im Idealfall unterzeichnet der direkte Vorgesetzte sowie ein Mitglied der Geschäftsleitung. Prof Arnulf Weuster empfiehlt seinem Standardwerk" Arbeitszeugnisse in Textbausteinen", auf die Unterzeichnung mit "i.A." (auch als Zweitunterschift) bei allen Arbeitnehmern zu verzichten, da der Unterzeichner erkennbar im Rang höher stehen muss als der Zeugnisempfänger.  

Vgl. auch folgende Urteile:
Die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners des Zeugnisses muss durch entsprechende Zusätze, - z.B. "ppa." oder "i.V." - oder durch Angabe seiner hierarchischen Position - z.B. Personalleiter oder Betriebsleiter - kenntlich gemacht werden. Der Unterzeichner des Zeugnisses muss auf jeden Rall im Rang höher stehen als der Arbeitnehmer, dessen Zeugnis er erstellt. Ein leitender Angestellter braucht sich in der Regel nicht mit der Unterschrift eines Handlungsbevollmächtigten unter seinem Zeugnis abzufinden. - LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98

Wird ein qualifiziertes Zeugnis nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einem Vertreter unterzeichnet, so muß dessen Vertretungsmacht erkennbar sein. Es kann zwar der Auffassung zugestimmt werden, daß in der Regel der Arbeitgeber das Zeugnis nicht persönlich zu unterschreiben braucht. Der unbefangene Leser wird aber auch aus der Unterschrift Anhaltspunkte für eine Beurteilung des Arbeitnehmers entnehmen können. Handelt es sich beispielsweise um das Zeugnis eines leitenden oder qualifizierten Angestellten, so wird die Unterschrift eines mit "i.A." zeichnenden Bevollmächtigten des Arbeitgebers Rückschlüsse darauf erlauben, daß dieser Angestellte weder besonders qualifiziert zu sein scheint noch sich der persönlichen Wertschätzung seines ehemaligen Arbeitgebers erfreute. - LAG Düsseldorf, Kammer Köln 5.3.1969 - 3 Sa 531/68
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
"""Zwischenzeugnis""""- Bitte um Hilfe

Begonnen von Leonie

1 Antworten
5226 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 25, 2012, 13:17:43 Nachmittag
von Mike
xx
Zeugnis vorab, "ist sehr zuverlässig", "er war beliebt"

Begonnen von Peter

1 Antworten
6499 Aufrufe
Letzter Beitrag November 09, 2008, 19:30:47 Nachmittag
von Demel
xx
Ist dieses Zwischenzeugnis "Gut" oder "Ausgezeichnet"? (Teil 1)

Begonnen von Julia

0 Antworten
4257 Aufrufe
Letzter Beitrag September 03, 2013, 08:55:28 Vormittag
von Julia
xx
Ist dieses Zwischenzeugnis "Gut" oder "Ausgezeichnet"? (Teil 2)

Begonnen von Julia

0 Antworten
3413 Aufrufe
Letzter Beitrag September 03, 2013, 09:00:15 Vormittag
von Julia