Autor Thema: Muss Beurlaubungszeit im Arbeitszeugnis aufgeführt werden?  (Gelesen 3578 mal)

marlin

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Muss Beurlaubungszeit im Arbeitszeugnis aufgeführt werden?
« am: Juni 27, 2005, 22:47:01 Nachmittag »
Guten Abend,

ich bin gerade dabei, ein Arbeitszeugnis für mich zu entwerfen. (13jährige Tätigkeit, akademischer Bereich) und bin mir jetzt unsicher, ob ich das letzte Jahr, in dem ich mich unbezahlt beurlauben ließ, aber noch in festem Anstellungsverhältnis stand, angeben muss. Ich hatte, was nicht geplant war, nach diesem Jahr mein Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag beendet.

Vielen Dank für hilfreiche Antwort
Marlin

Klaus Schiller

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Muss Beurlaubungszeit im Arbeitszeugnis aufgeführt werden?
« Antwort #1 am: Juni 29, 2005, 22:06:02 Nachmittag »
Ich zitiere aus der Fachliteratur:
"Wird das Arbeitsverhältnis noch zum Zeitpunkt der Zeugniserstellung durch eine längere Abwesenheit mitgeprägt (Wehrdienst, Zivildienst, Erziehungsurlaub), so kann diese Fehlzeit nach Auffassung verschiedener Autoren erwähnt werden (...) Schleßmann bietet die Faustregel, dass eine Unterbrechung zu erwähnen sein, wenn sie etwa die Hälfte des Arbeitsverhältnisses ausmache.
(...) müssen Abwesenheitszeiten nicht zwangsläufig negativ beurteilt werden. Allerdings ist auch klar, dass in dieser Zeit keine Berufserfahrung erworben wurde."
(aus: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Weuster/Scheer, Boorberg Verlag)
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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