Autor Thema: Praktikumszeugnis  (Gelesen 3191 mal)

aladdin

  • Gast
Praktikumszeugnis
« am: August 28, 2007, 20:51:46 Nachmittag »
Ist es richtig dass bei einem Praktikumszeugnis nicht die Formeln leichlautend sind wie bei einem richtigen Arbeitszeugnis?

Meine Tochter hat ein 14 tägiges Praktikum als Hotelfachfrau absolviert und das Zeugnis das sie erhielt, ist den Formeln nach ausreichend. Auf die Nachfrage warum das Zeugnis nur ausreichend wäre, erhielt sie die Antwort: "Das es sich nur um eine Praktikums-Bescheinigung handele und dass es mit dem Wortlaut eines Arbeitszeugnises nicht zu vergleichen ist".

Der Wortlaut ist z. B.: "Allen Anforderungen stellte sie sich bereitwillig. Sie erledigte die ihr anvertrauten Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. Gerne bestätigen wir ihr ein stets korrektes Verhalten unseren Gästen sowie Vorgesetzten und Kollegen gegenüber".

Kann man das Zeugnis so akzeptieren?
Gruß aladdin

Maggy

  • Gast
Praktikumszeugnis
« Antwort #1 am: August 28, 2007, 22:59:13 Nachmittag »
Zitat
Ist es richtig dass bei einem Praktikumszeugnis nicht die Formeln leichlautend sind wie bei einem richtigen Arbeitszeugnis?

Die wertenden Aussagen in Praktikums- und Arbeitszeugnissen weichen etwas voneinander ab, denn natürlich steht bei einem Praktikanten (nur) der Lerneffekt im Vordergrund. Aber das Prinzip der Zeugnissprache ist dasselbe (z.B. "stets zur Zufriedenheit"= Gesamtnote 4)

Aber das ist ja eigentlich gar nicht die Frage, denn es wurde ja gesagt, dass es sich nur um eine "Praktikums-Bescheinigung" handle. Man muss unterscheiden zwischen einem Praktikumszeugnis und einer Praktikumsbescheinigung. Bei einem Pflichtpraktikum (z.B. für die Schule) erhalten Praktikanten nur eine Praktikumsbescheingung ohne Wertung, denn ist gezeigte Leistung ist nicht relevant, nur die Durchführung.  

Bei einem freiwilligen Praktikum besteht ein Anspruch auf ein Praktikumszeugnis, in dem nach dem gleichen Prinzip wie in einem Arbeitszeugnis bewertet wird (Note 1-5).

Wenn es also ein Pflichtpraktikum war könntet ihr einfach darum bitten, dass die Wertungen gestrichen werden. Das ganze sollte dann aber auch als Praktikumsbescheinigung überschrieben sein, nicht als Praktikumszeugnis.

Unabhängig davon bescheinigen die zitierten Aussagen eine nur unterdurchschnittliche Leistung.


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