Autor Thema: Schlussformel erlaubt?  (Gelesen 2876 mal)

naseweiß

  • Gast
Schlussformel erlaubt?
« am: Juli 05, 2007, 13:16:54 Nachmittag »
Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ist der Schlusssatz "verlässt uns heute aus besonderem Anlass" erlaubt? (Nach AGseitiger Kündgung wurde ein gerichtlicher Vergleich über Beendung des AV geschlossen).

Vielen Dank im voraus, Quellenangaben wären super!

Maggy

  • Gast
Schlussformel erlaubt?
« Antwort #1 am: Juli 05, 2007, 19:49:36 Nachmittag »
"aus besonderem Anlass", das klingt ja dramatisch.

In der Urteilsdatenbank findest du zu dm Thema Beendigungsgrund einige Urteile, z.B.
Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind. Das vom Arbeitgeber geschuldete Wohlwollen macht es erforderlich, die (unwirksame) Kündigung und das Kündigungsschutzverfahren unerwähnt zu lassen. Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90, LAGE Landesarbeitsgerichtsentscheidungen § 630 BGB Nr. 11


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