Autor Thema: verstecktes Negatives?  (Gelesen 2579 mal)

Esmeralda

  • Gast
verstecktes Negatives?
« am: Juli 04, 2005, 16:15:53 Nachmittag »
Z E U G N I S

Frau xxx, geboren am xxx in xxx, war in der Zeit vom xxx bis xxx  in unserer Firma als Lohnbuchhalterin beschäftigt.

Ihr Aufgabenbereich umfasste:

•   Kundendaten / Mitarbeiterdaten erfassen
•   aus Angeboten Verträge erstellen
•   Stundenerfassung
•   Faktur
•   Rechnungs- / Mahnwesen
•   Lohnabrechnungen erstellen
•   Lohnsteuerbescheide erstellen und online versenden
•   Beitragsnachweise erstellen und online versenden
•   Sozialversicherungsan- / abmeldung erstellen und online versenden


Frau xxx konnte Aufgrund ihrer Fachkenntnisse mit schwierigen Aufgaben betraut werden, die sie völlig selbständig erfolgreich bearbeitete. Sie verfügt über ausgezeichnete PC-Kenntnisse.

Sie hat ihre Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.

Frau xxx entwickelte sehr viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Aufgaben durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisation den entscheidenden Beitrag zu leisten. Auch in schwierigen Situationen, zeigte Sie sich stets flexibel und souverän.

Sie erledigte ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit und
zeigte bei der Aufgabenerledigung außergewöhnlichen Einsatz und hervorragende Leistungen, die in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden haben.

Wegen ihrer stets verbindlichen, vorbildlichen und hilfsbereiten Art war Frau xxx ihren Vorgesetzten eine sehr wertvolle Stütze und den Kollegen eine äußerst geschätzte Partnerin.

Wir danken Frau xxx für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, sie betriebsbedingt, zu verlieren.
Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin für ihre beruflichen Ziele viel Erfolg.

sarah

  • Gast
verstecktes Negatives?
« Antwort #1 am: Juli 04, 2005, 18:52:37 Nachmittag »
ich find, dass ist ein super zeugnis! nix negatives zu finden.

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
verstecktes Negatives?
« Antwort #2 am: Juli 04, 2005, 20:02:48 Nachmittag »
Das Zeugnis enthält keine versteckten negativen Aussagen,  aber stilistische bzw. formale Mängel. So gibt es unnötigerweise gleich drei zusammenfassende Aussagen zur Leistung.

(1) Sie hat ihre Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt
(2) ...unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.
(3) ...in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung

Dies kann den Eindruck eines übertriebenen Gefälligkeitszeugnisses erwecken. Auch die Stellenbeschreibung ist ungewöhnlich formuliert
("Kundendaten erfassen" statt "Erfassung von Kundendaten"). Auch sollten Aufgaben immer hierarchisch geordnet sein (das Wichtigste zuerst).  Und da wären die Punkte "Kundendaten / Mitarbeiterdaten erfassen" oder "aus Angeboten Verträge erstellen" als Hauptaufgaben für eine Buchhalterin sehr ungewöhnlich.  

Ohnehin ist das Zeugnis nur unzureichend auf das Qualifikationsprofil einer Buchhalterin abgestimmt. Die Aussage "aufgrund ihrer Fachkenntnisse mit schwierigen Aufgaben betraut werden" bewertet  die Kenntisse gar nicht. Sind es sehr gute, fundierte oder nur solide Kenntnisse im Bereich der Buchhaltung? Bewertet werden nur die ("ausgezeichneten") PC-Kenntnisse. Auch der Erfolg (Qualität, Termintreue) bleibt unerwähnt. Personalpronomen (sie, ihr) werden auch in Zeugnissen klein geschrieben, es handelt sich nicht um eine Anrede.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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