Ich gehe davon aus an, dass sich die wertenden Aussagen ("Herr ... zeichnete sich...") vor (!) dem Schlussteil ("Das Arbeitsverhältnis endet...") befinden, nicht dahinter.
In der richtigen Reihenfolge beziehen die Aussagen Stellung zu:
Bereitschaft: Note 3 Hr. Mxxx zeichnet sich bei der Erledigung seiner Aufgaben durch ... Fleiß und Engagement aus.
Arbeitsweise: Note 3 Hr. Mxxx zeichnet sich bei der Erledigung seiner Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit ... aus.
Arbeitserfolg: Note 2 Die Arbeit von Hr. Mxxxx ist stets von hoher Qualität.
Leistungszusammenfassung: Note 3 Er hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Verhalten: Note 5 Hr. Mxxx ist ein geschätzter Mitarbeiter der sich gut in die Gruppe einfügt.
Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Mitarbeitern war einwandfrei. Seine Art mit Gesprächs- und Verhandlungspartnern umzugehen war vor allem geprägt durch Sachlichkeit, Höflichkeit und gegenseitigen Respekt. Daher war er auch bei unseren Geschäftsfreunden anerkannt und geschätzt.
Schlussteil: Note 3-4Das Arbeitsverhältnis endete am 30.04.2005 in gegenseitigem Einvernehmen. Wir danken Ihm für seine guten Leistungen und bedauern sein Ausscheiden sehr. Für seinen weiteren Lebens- und Berufsweg wünschen wir Hr. Mxxxxx alles Gute und viel Erfolg.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Das Zeugnis ist sehr knapp formuliert, so fehlen Aussagen zu Fähigkeiten und zum Fachwissen. Der Schlussteil verweist auf eine Arbeitgeberkündigung, nicht auf einen Aufhebungsvertrag bzw. einen Vergleich. In dem Fall müsste es heißen "in beiderseitigem besten Einvernehmen" statt "in gegenseitigem Einvernehmen". Im Verhaltensteil fehlen die Vorgesetzten, gegenüber denen das Verhalten also "nicht einwandfrei" war. Der Unterzeichner sollte durch maschinenschriftliche Wiederholung namentlich identifizierbar sein.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de