Autor Thema: Wie lange nach Kündigung Anrecht auf Zeugnisverbesserung  (Gelesen 2628 mal)

CK

  • Gast
Wie lange nach Kündigung Anrecht auf Zeugnisverbesserung
« am: Juli 27, 2009, 11:34:28 Vormittag »
Hallo,
gibt es Fristen, wie lange nach Austritt aus einer Anstellung man als Angestellte noch Anrecht auf die Erstellung eines Zeugnisses hat, bzw. eine Korrektur eines offensichtlich negativen Zeugnisses?
Danke

Kalli66

  • Gast
Re: Wie lange nach Kündigung Anrecht auf Zeugnisverbesserung
« Antwort #1 am: Juli 27, 2009, 15:39:34 Nachmittag »
Auf www.arbeitszeugnis.de/faq.php findest du genaue Angaben. Der Zeugnisanspruch besteht 3 Jahre lang. Wenn das Zeugnis bereits ausgestellt wurde, sollte eine Korrekturaufforderung innerhalb der nächsten Moate erfolgen. 


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