Autor Thema: Zeitarbeit- Anrecht auf Zeugnis des Kunden?  (Gelesen 4531 mal)

Silke

  • Gast
Zeitarbeit- Anrecht auf Zeugnis des Kunden?
« am: August 27, 2008, 19:35:57 Nachmittag »
Hallo,

wie sieht es denn bei Zeitarbeit/ Arbeitnehmerüberlassung aus?
Kann man vom Kunden ein Zeugnis/Zwischenzeugnis verlangen, oder muss man sich ausschließlich mit dem Zeugnis der Zeitarbeitsfirma zufrieden geben?
Hatte bereits Einsätze bei Kunden, die sehr bereitwillig ein Zeugnis ausgestellt haben, der derzeitige Kunde weigert sich aber und verweist auf die Zeitarbeitsfirma.

Vorab Danke für die Antworten

Silke

Demel

  • Gast
Re: Zeitarbeit- Anrecht auf Zeugnis des Kunden?
« Antwort #1 am: August 27, 2008, 21:08:48 Nachmittag »
Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Der Zeugnisanspruch richtet sich nur gegen den Arbeitgeber. Manche Firmen stellen Zeitarbeitnehmern freiwillig Zeugnisse aus, aber ein Anspruch besteht nicht. In solchen Fallen kann aber eine Referenz erstellt werden, ein quasi-zeugnisartiges Empfehlungsschreiben.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Habe ich nach 3-4 Jahren noch Anrecht auf ein Zeugnis?

Begonnen von MeDEcooller

3 Antworten
4415 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 01, 2006, 00:22:10 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Anrecht auf ein qualifiziertes Praktikumszeugnis

Begonnen von Fabian

1 Antworten
2790 Aufrufe
Letzter Beitrag September 09, 2007, 00:37:04 Vormittag
von Mike
xx
Wie lange nach Kündigung Anrecht auf Zeugnisverbesserung

Begonnen von CK

1 Antworten
2534 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 27, 2009, 15:39:34 Nachmittag
von Kalli66
xx
Anrecht auf deutschsprachiges, qualifiertes Arbeitszeugnis?!

Begonnen von Sönke

0 Antworten
2326 Aufrufe
Letzter Beitrag August 09, 2011, 10:29:29 Vormittag
von Sönke