Gibt es eine Frist bis zu der ich mein Zeugnis, falls nötig, bei meinem ehemaligen Arbeitgeber "reklamieren" muss? Die Reklamation sollte so schnell wie möglich erfolgen. Von den Arbeitsgerichten wurde die Aufforderung zur Korrektur nach 10-12 Monaten des Zuwartens zurückgewiesen: "Wer binnen eines Jahres nach Erhalt eines Arbeitszeugnisses zwar Kontakt zum Arbeitgeber hat, diesen aber nicht zur Zeugniskorrektur auffordert, kann in der Regel später keine Berichtigung mehr fordern"; Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Az. 13 Sa 1050/99
Mit welcher Schulnote ist dieses Arbeitszeugnis zu bewerten? Gesamtnote 2
Wie ist der Absatz über mein Verhalten zu Kunden und Kollegen zu bewerten?Note 1
Ich bin aus eigenem Wunsch ausgeschieden. Müsste das in diesem Zeugnis nicht erwähnt werden? In der Tat sollte dies erwähnt werden, sonst geht man von einer Arbeitgeberkündigung aus: "Frau X scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus."
Ich habe jede betriebliche Weiterbildungsmöglichkeit wahrgenommen, zahlreiche Seminare und Trainingsmaßnahmen. Sollte das vielleicht noch erwähnt werden? Die Bewertung des Fachwissens fällt sehr knapp aus. Hier werden nur Warenkenntisse bescheinigt, nicht aber auch kaufmännische Kompetenz.
Die Weiterbildungsbereitschaft kann ebenfalls erwähnt, über Seminare etc. liegen aber in der Regel eigene Bescheinigungen vor.
Bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Testkäufen, wurde ich von den Testern mit der Gesamtnote gut bzw. sehr gut bewertet . Wie kann ich den Satz in meinem Zeugnis verstehen, bei dem meine Warenkenntnisse mit "umfassend" bezeichnet werden? Note 2 (zum Vergleich: "umfassende und fundierte Kenntnisse" =Note 1)
Für eine möglichst genaue Bewertung wäre ich sehr dankbarInsgesamt fällt der Leistungsteil mit Blick auf die lange Beschäftigungszeit recht knapp aus. Wichtige Aspekte wie die Führungsleistung als stellv. Abteilungsleiterin bleiben unerwähnt. Auch befindet sich kein einziges dynamisches Attribut im Zeugnis (motiviert, engagiert...)., was auf eine sehr geringe Arbeitsbereitschaft schließen lässt. Weitere kleine Auffälligkeiten sind u.a. die Formulierung "wir
bedanken uns für die gute
Mitarbeit" (statt
wir danken
ihr für die
stets guten Leistungen") oder das fehlende wichtige Adverb "weiterhin" vor dem Erfolgswunsch ("
weiterhin viel Erfolg". Zudem ist nicht erkennbar, wielange Sie sich in Elternzeit befanden. Personalpronomen werden in Zeugnissen ürbigens klein geschrieben ("Für
Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg..."). Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.