Autor Thema: "Der Kernsatz" - ist darauf Verlaß?  (Gelesen 7578 mal)

Bettina

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"Der Kernsatz" - ist darauf Verlaß?
« am: März 08, 2005, 21:16:46 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich habe von meinem Arbeitgeber ein Zeugnis bekommen, welches den separaten Absatz enthält
"Alle Arbeiten ihres Aufgabengebietes erledigt Frau ... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." Das müßte doch die Note 1 sein, oder?

Leider ist der Rest des Zeugnisses "sehr schwach auf den Beinen" durch Sätze wie
"Die Aufgaben bewältigt sie sorgfältig und verantwortungsvoll" und
"Sie ist eine interessierte, stets freundliche und belastbare Mitarbeiterin"
Auch die anderen Sätze sind komisch formuliert und entsprechen kaum bzw. nicht der Note 1.

Auf viele Dinge wird gar nicht eingegangen, wie z. B. meine Arbeitsergebnisse.

Kann es sein, daß der Satz ".... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" nur über evtl. eingebaute negative Aussagen "hinweg blenden" soll?

Mein Chef hat mir gesagt, "wenn mir das Zeugnis nicht gefällt, dann soll ich es ihm sagen; es soll ein gutes Zeugnis sein."

Ich würde mich über Ihre Hilfe sehr freuen und bedanke mich im voraus.

Viele Grüße

Bettina

arbeitszeugnis.de

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Re:
« Antwort #1 am: März 09, 2005, 02:44:14 Vormittag »
Ein vollständiges, gutes Zeugnis besteht aus insgesamt acht Leistungsabschnitten (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf).
Der achte Abschnitt ist die von Ihnen zitierte sogenannte Leistungszusammenfassung: "Alle Arbeiten ihres Aufgabengebietes erledigt Frau ... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (=Gesamtnote 1.)

Diese Leistungszusammenfassung ist aber nur glaubwürdig, wenn aus dem Zeugnis hervorgeht, worin die sehr guten Leistungen im Einzelnen bestanden. Die von Ihnen weiterhin zitierten Aussagen entsprechen eher durchschnittlichen Noten ("befriedigend"). Es kommt durchaus vor, dass sich Zeugnisaussteller durch widersprüchliche Wertungen von der (ggf. vom Arbeitnehmer hartnäckig geforderten) "vollsten Zufriedenheit" distanzieren.

ABER: Nur mit Blick auf alle Zeugnisaussagen und natürlich auch nur mit Kenntnis der Stelle (Hilfsgärtner? Vorstandsvorsitzender?) lassen sich Zeugnisaussagen zuverlässig bewerten. Es entscheidet der Gesamteindruck.

Ich empfehle Ihnen eine professionelle Zeugnisanalyse ab 16 Euro, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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