Autor Thema: Firmenwechsel mit gleichem Chef - Formulierung im Zwischenzeugnis!  (Gelesen 5010 mal)

Romina

  • Gast
Firmenwechsel mit gleichem Chef - Formulierung im Zwischenzeugnis!
« am: April 03, 2008, 17:59:43 Nachmittag »
Hallo,

auch ich beschäftige mich gerade mit meinem Zwischenzeugnis und brauche dringend Hilfe. Ich muss es auch noch selber formulieren und weiß nicht, wie ich die 2 Firmen, in denen ich unter dem selben (gleichen:o) Geschäftsführer XY gearbeitet habe, unter einen Hut bekomme.
- Die (erste) Firma A gibt es noch und dort habe ich über 2 Jahre gearbeitet
- Seit 2006 arbeite ich in der vom Geschäftsführer XY neu gegründeten Firma B (XY hat in Firma A gekündigt und eigene Firma B gegründet, mit mir sind noch weitere Angestellte mitgewechselt)
- jetzt möchte ich mich aus persönlichen Gründen neu orientieren und die Stelle wechseln.

Reicht es, wenn ich den Firmenwechsel erwähne und ein Gesamtzeugnis erstelle, da ja XY in beiden Firmen mein Chef war?
Über eine umgehende Antwort würde ich mich freuen sehr freuen!!!

Liebe Grüße
Romina

Maggy

  • Gast
Re: Firmenwechsel mit gleichem Chef - Formulierung im Zwischenzeugnis!
« Antwort #1 am: April 03, 2008, 23:55:35 Nachmittag »
Du musst unterscheiden zwischen Arbeitgeber (Firmeninhaber) und Geschäftsführer. Der Geschäftsführer war damals wie du nur ein Angestellter. Du dürftest ja jetzt auch nicht mehr die Leistung von ehemaligen Untergebenen in der alten Firma bewerten. Und dein ehemaliger und jetziger Chef darf ganz sicher nicht mehr im Namen seines und deines früheren Arbeitgebers Bewertungen in Zeugnisurkunden vornehmen. Man bekommt für zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse generell auch zwei verschiedene Zeugnisse. Du müsstest dich also wegen des ersten Zeugnisses an die alte Firma wenden. Mir erscheint das alles sehr heikel, denn ein Unternehmen gemeinsam mit dem Geschäftsführer zu verlassen klingt nicht sehr loyal dem ersten Unternehmen gegenüber. Das sollte sehr sensibel formuliert werden. Ich würde empfehlen, bei der Zeugnishotline von arbeitszeugnis.de nachzufragen.





Romina

  • Gast
Re: Firmenwechsel mit gleichem Chef - Formulierung im Zwischenzeugnis!
« Antwort #2 am: April 07, 2008, 22:59:52 Nachmittag »
Hallo Maggy,

vielen Dank für die umgehende Antwort. So ähnlich habe ich mir das schon vorgestellt. Das Problem ist nur, dass in der ersten Firma Keiner mehr arbeitet, der mich kennt und mich einschätzen könnte. Und auch wenn mein Chef in diesem Tochterunternehmen nur als Geschäftsführer angestellt war, hatte er diese Niederlassung geleitet. Das Mutterunternehmen sitzt im Ausland und die kennen nur meinen Chef aber nicht mich! Das Verlassen dieser Firma nicht nur mit mir, sondern mit fast dem gesamten Team, hat nichts mit Loyalität zu tun, sondern mit dem finanziellen Auskommen. Wenn man als Tochter gute Arbeit leistet und abliefert, aber keine Bezahlung bekommt, hat das was mit Überleben zu tun und das passiert nicht ohne Vorwarnung. Aber das kann man ja nicht wissen.
Ich habe dieses heikle Problem im Einleitungssatz so formuliert:

"Frau Romina trat am X.X.200X als Controller bei der Firma A unter meiner Leitung ein. Das Arbeitsverhältnis wurde ohne Unterbrechung nach einer Neugründung von Firma B mit mir als Geschäftsführer ab X.X.200X mit identischem Stellenprofil fortgesetzt."

Ich werde mich aber noch genauer informieren, ob ich wirklich zwei Zeugnisse brauche, was praktisch nicht umsetzbar wäre. Trotzdem vielen Dank für den Tipp! Was kostet diese Zeugnishotline?

LG Romina

Mike

  • Gast
Re: Firmenwechsel mit gleichem Chef - Formulierung im Zwischenzeugnis!
« Antwort #3 am: April 08, 2008, 05:49:20 Vormittag »
Den Satz "Frau Romina trat am X.X.200X als Controller bei der Firma A unter meiner Leitung ein" finde ich unverständlich. Ich nehme an, "unter meiner Leitung" soll sich auf die Firma beziehen? Dann ist es grammatisch falsch, denn so wie es formuliert ist bezieht sich "unter meiner Leitung" nur auf das Eintreten. Und die Aussage "Das Arbeitsverhältnis wurde ohne Unterbrechung nach einer Neugründung von Firma B mit mir als Geschäftsführer ab X.X.200X mit identischem Stellenprofil fortgesetzt" erscheint mir schlicht falsch. Ich verstehe schon, du willst auf die Kontinuität hinweisen, das kann man auch machen. Aber so wie du es tust verwechselst du Deine persönliche und die juristische Konstellation der Arbeitsverhältnisse. Das ist wirklich auffällig. Natürlich ist das eine Unterbrechung, mehr als das. Und es ist keinesfalls eine Fortsetzung, das sind in juristischem Sinne zwei komplett verschiedene Unternehmen, mit verschiedenen Inhabern. Ich bin mir sicher, dass ein aufmerksamer Personaler in einem Bewerbungsgespräch fragen wird: "Wo ist denn das Zeugnis von der Firma A??!" Deren Name geht ja auch ja auch aus deinem Lebenslauf hervor. 
Weiter im zweiten Teil, mehr passt nicht in einen Beitrag

Mike

  • Gast
Re: Firmenwechsel mit gleichem Chef - Formulierung im Zwischenzeugnis!
« Antwort #4 am: April 08, 2008, 05:50:00 Vormittag »
Zweiter Teil:
Das wird ihn auch deshalb interessieren, weil so ein Ausscheiden gemeinsam mit dem Chef alles andere als alltäglich ist. Ich habe schon mal von einem Fall gelesen, in dem eine Dame Ihrem Vorgesetzten in ein neues Unternehmen gefolgt ist und dann von ihm ein (!) Zeugnis für beide (!) Stellen haben wollte, was natürlich nicht ging. Das ganze klang ein bisschen nach Affäre, da muss man ohnehin höllisch aufpassen, wie man es formuliert. Ich glaube, das war sogar hier im Forum. Zwar ist der Vorgesetzte immer die Person, die einen am besten bewerten kann, aber er tut das nur stellvertretend für das Unternehmen. Und das kann er nicht mehr in Form eines Zeugnissen, wenn er aus einem Unternehmen ausgeschieden ist. Ein Zeugnisanspruch ist erst nach drei Jahren verwirkt. Es ist also noch nicht zu spät. Wie der alte Arbeitgeber in Erfahrung bringt, wie Deine Leistung waren, ist erstmal seine Sache.  Er muss zumutbare Schritte einleiten, also z.B. ehemalige Vorgesetzte ansprechen. Das kann durchaus dein jetziger Chef sein, der Auskunft gibt. Aber die Zeugnisurkunde stellt dann der alte Arbeitgeber selbst aus. Frag doch noch mal bei einem Anwalt nach, oder bei anwalt.de, da kann man eine Frage per Mail stellen und kriegt eine rechtsverbindliche Auskunft. Das ist nicht kostenlos, Rechtsberatung darf ja auch nicht kostenlos sein. Ich bin mir 100% sicher, dass man das nicht in einem Zeugnis zusammen fassen kann. 


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