Autor Thema: Unterzeichner des Zeugnisses  (Gelesen 10389 mal)

Janina Hörich

  • Gast
Unterzeichner des Zeugnisses
« am: Mai 17, 2004, 01:09:11 Vormittag »
Mein Zeugnis hat ein Mitarbeiter unserer Personalabteilung erstellt und unterschrieben, der mich gar nicht persönlich kennt. Kurz gefragt: Darf der das überhaupt?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Unterzeichner
« Antwort #1 am: Mai 17, 2004, 14:47:29 Nachmittag »
Arbeitszeugnisse müssen nicht vom Chef persönlich unterzeichnet werden. Es genüge die Unterschrift eines Vertreters des Arbeitgebers, der dem Unternehmen angehört, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag (27.06.) in Erfurt. Allerdings müsse im Zeugnis deutlich werden, dass dieser Vertreter dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt war (Az.: 9 AZR 392/00).

Ist ein Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, müsse ein Mitglied der Geschäftsleitung das Zeugnis ausstellen, so die Richter am höchsten deutschen Arbeitsgericht. In dem Zeugnis muss der Unterzeichnende außerdem auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Florence

  • Gast
nVnxJMGGZdkNDhkPYOm
« Antwort #2 am: Juli 12, 2011, 18:07:54 Nachmittag »
Geez, that's unebelivalbe. Kudos and such.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Bitte um Hilfe bei Bewertung des Zeugnisses

Begonnen von IngoK

2 Antworten
2948 Aufrufe
Letzter Beitrag März 06, 2011, 10:46:18 Vormittag
von Demel
xx
Äussere Form des Zeugnisses

Begonnen von Gast1

1 Antworten
3698 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 27, 2007, 16:02:21 Nachmittag
von Demel
xx
Bewertung des Zeugnisses.Welche Note???

Begonnen von Macerlisl

1 Antworten
2979 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 21, 2005, 12:51:36 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Austellungsgrund des Zeugnisses: befristeter Vertrag

Begonnen von bytehike

1 Antworten
8283 Aufrufe
Letzter Beitrag April 07, 2005, 13:02:33 Nachmittag
von arbeitszeugnis.de