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Arbeitszeugnisse / Re: einfaches Arbeitszeugnis: Schlussabsatz?
« Letzter Beitrag von Stoffel78 am Mai 18, 2023, 16:59:18 Nachmittag »Man hat immer Anspruch auf ein wertendes Zeugnis, auch schon nach wenigen Tagen. Arbeitnehmer dürfen selbst entscheiden, welche Variante (einfaches oder qualifiziertes Zeugnis) sie wollen. Ein einfaches Zeugnis wird eigentlich nur angefordert, wenn die erwartete Leistungbewertung sehr schlecht wäre. Ein Praktikum dauert ja oft auch nur wenige Wochen und ein Praktikumszeugnis enthält trotzdem eine ausführliche Bewertung.
Dank und Bedauern sowie Zukunfts- und Erfolgswünsche sind nicht erforderlich. Eigentlich sollte zumindest mit "i.V." unterschrieben werden, nicht nur mit "i.A."
Es ist sinnvoll, dass das Zeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert ist, weil Verzögerungen auch auf Streit/Probleme verweisen können. Man hat aber keinen Anspruch auf eine Rückdatierung-
Dank und Bedauern sowie Zukunfts- und Erfolgswünsche sind nicht erforderlich. Eigentlich sollte zumindest mit "i.V." unterschrieben werden, nicht nur mit "i.A."
Es ist sinnvoll, dass das Zeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert ist, weil Verzögerungen auch auf Streit/Probleme verweisen können. Man hat aber keinen Anspruch auf eine Rückdatierung-
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